Wildtierportal

Das Wildtierportal Baden-Württemberg wurde vom Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz gemeinsam mit dem Landesjagdverband entwickelt und ist unter der Adresse www.wildtierportal-bw.de erreichbar.

Im Wildtierportal findet die Jägerschaft Informationen zu Wildtieren und der Jagd in Baden-Württemberg. Diese sind für die Jägerschaft und interessierte Bürgerinnen und Bürger in einem öffentlichen Bereich zugänglich.

In einem internen, passwortgeschützten Bereich ist es Jägerinnen und Jäger möglich, ihre Jagdstrecken digital zu erfassen, auszuwerten und am Ende des Jagdjahres der unteren Jagdbehörde einfach zu senden. Hierfür müssen sich Revierpächter einmalig im Wildtierportal registrieren und ihr eigenes Revier auswählen. Nach einer Überprüfung durch die untere Jagdbehörde werden sie freigeschaltet und können nach Bedarf Begehungsscheininhaber zu ihrem Revier hinzufügen. Zusätzlich erhält jeder Jagdpächter/in zukünftig Zugriff auf seine digitalen Revierkarten und weitere Funktionen.

Das Wildtierportal-BW wird in den nächsten Monaten und Jahren stetig weiterentwickelt und mit neuen Funktionen ausgestattet, wie beispielsweise die Integration der Förderungsmaßnahmen InfraWild sowie der Möglichkeit Reviereinrichtungen in seine digitalen Karten einzutragen.

Wenn Sie Interesse an einer Informationsveranstaltung, Schulung oder Rückfragen zum Wildtierportal haben, melden Sie sich gerne bei den zuständigen Wildtierportalpionieren. Für den Kreis Böblingen sind dies Christian Merz (E-Mail: wildtierportal(at)kjvbb.de) und Roland Lauenroth (E-Mail: hr4(at)kjvbb.de).

Datenschutz wird großgeschrieben

Meldung, Erfassung und Auswertung von Daten bedingen, dass der Datenschutz im Wildtierportal ein zentrales und wichtiges Thema einnimmt. Im Wildtierportal ist ein geschlossener, interner Bereich mit definierten Rollen und Rechten eingerichtet. Gemäß den europäischen Datenschutzrichtlinien dürfen erfasste Streckendaten nur die zum Revier zugeordneten Personen wie Jagdausübungsberechtigte (Pächter bzw. Eigenjagdbesitzer) und Jagderlaubnisinhaber (Begehungsschein) einsehen. Die Behörden haben lediglich Zugriff auf aggregierte Daten der Streckenmeldung im Zuge ihres dienstlichen Gebrauchs.